Im vorliegenden Fall hatte die Bahn im April 2003 einen Teil der Hunsrückquerbahn in Rheinland-Pfalz aus Sicherheitsgründen gesperrt. Das Eisenbahn-Bundesamt forderte daraufhin von der Bahn, die Strecke wieder betriebsbereit zu machen. Die Bahn lehnte dies als unwirtschaftlich ab [...]. Das Bundesamt hatte in der Vorinstanz wie auch vor dem Bundesverwaltungsgericht bereits Recht bekommen.
Quelle: tagesschau.de
So macht man sich also schön für die Börse, einfach Investitionspflichten aussitzen? April 2003, das sind dann mittlerweile satt vier Jahre, in denen auf der fraglichen Strecke nicht nur die Bundesverspätungsbahn nicht fährt sondern auch kein Mitbewerber fahren darf; bis zur Instandsetzung dürften nochmals zwei, drei Tage ins Land gehen.