Auf der Suche nach etwas mit Grünem Wiedererkennungswert stieß ich auf die Kampagnenbeweihräucherungsseite¹ der Grünen.
Und ja, ich mußte ganz heftig lachen, als ich direkt unter »unser Profil auf MeinVZ« den Fingerabdruck samt Text »DEINE DATEN GEHÖREN DIR« lesen durfte. Wahrscheinlich »muß« man als Partei bei »MeinVZ« sein (»Edelprofil«, versteht sich); gut, ich »muß« bislang zum Glück nicht und potentielle Kontakte aus dem *VZ-Imperium werde ich auch ganz tapfer nach Facebook einladen, wo ich wenn, dann sozial kontakten möchte. (Wer die Historie verfolgt hat, weiß, daß ich gewisse Vorbehalte gegen [studi]*VZ hege …)
Wobei es letztlich eher egal ist, ob Face- oder Fakebook; ich finde die Kombination von *VZ-Profil und einer Datenschutzkampagne einfach … sehr gefühlvoll, da ich mit *VZ eigentlicht zuletzt nur Datenschutzthemen verbinde. (War da nicht was mit neuen AGBs?)
____
Daily Archives: 2009-07-26
Guten Morgen
Ich habe mir für meinen Twitter-Avatar nun den STOPP-Kubus von fixmbr ausgeliehen; andere kleben da die Piratenflagge rein, es ist wohl Zeit, auch »im Internet« zu politisieren …
Auslöser war letztlich ein Aufarbeiten zurückgestellter Feedinhalte. Und so möchte ich einen guten Morgen auch dem Herrn Dr. Sascha Raabe, MdB, wünschen, denn irgendwie scheint er am 07.07.09 nicht ganz wach gewesen zu sein, als er pressemitteilte¹:
„Anfangs habe auch ich Bedenken beim Gesetzvorhaben gehabt. Dem Ursprungsentwurf wie ihn die CDU vorlegte, hätte ich nicht zugestimmt. Jetzt aber haben wir als SPD-Bundestagsfraktion viele entscheidende Änderungen vorgenommen. [...]“, zeigt sich Raabe zufrieden.
Zuvor hatte Raabe sich selbst innerhalb der SPD-Fraktion für entscheidende Änderungen eingesetzt. [...] ist dabei genauso berücksichtigt worden, wie das Verbot personenbezogene Daten zu speichern.
Nunja, das Gegenteil zu beweisen ist unmöglich, also bleibt nur, diesen Worten zu glauben — wo die entscheidenden Änderungen geblieben sind, erschließt sich mir allerdings nicht. Das beschlossene Gesetz halte ich für noch zweckfreier als die initiale Variante, denn ich muß schon der Justizministerin Zypries (SPD) recht geben, die frühzeitig darauf hingewiesen hat, was Justizministeriums-Pressesprecher Staudigl später verdeutlichte:
Ein “aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht”. Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn “den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen”. [...] Auch dies bestätigte Staudigl: “Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.”
Klassischer Fall von verschlimmbessert und ein weiteres Indiz dafür, daß es den Herren und Damen Abgeordneten der SPD nicht um die Ächtung von Kinderpornographie geht – wäre dem so, hätten sie konsequent hinter ihrer Ministerin gestanden und erhobenen Hauptes sich der CDU entgegen gestellt und die von jener ob der Leyenschen Propaganda ungeliebte Strafverfolgungsmöglichkeit durchgesetzt – sondern nur um die Koalitionsdisziplin, um den Schein der Rechschaffenheit vor der kommenden Bundestagswahl. Klar, wer möchte schon als Kinderschänderunterstützer in die Wahl gehen; als eine Partei, die »zerfetzte Kinderkörper« gut finden mag … Setzen, Sechs.
Weiter bei Raabe:
„Wir können es doch als Gesellschaft nicht hinnehmen, das – so wie es die Piratenpartei fordert- Jugendliche und Erwachsene ungehindert Zugang zu Kinderpornos im Internet haben können, nur weil diese vom Ausland aus angeboten werden.
Super Argument, Herr Doktor. Mal abgesehen davon, daß mir die explizite Forderung der Piratenpartei, »Jugendliche und Erwachsene [müssen] ungehindert Zugang zu Kinderpornos im Internet haben« entfallen sein muß – oder säen Sie hier nur FUD, Herr Dr. Raabe? –, wie halten Sie es denn mit dem in Deutschland nun verboteten Glücksspiel im Internet? Mit Bestellungen von Arzeimitteln? Der Diskussion mit Holocaust-Leugnern? Herr Dr. Raabe, das alles wollen Sie, daß wir das »als Gesellschaft hinnehmen«? Ich bin schockiert!
Meinungs- und Informationsfreiheit bedeutet nicht, dass es ein Grundrecht auf ungehinderten Zugang zu Kinderpornographie im Internet gibt.
… oder zu Beleidigungen oder daß MdBs oder Minister rechtschaffende Bürger diffamieren dürften. Und doch tun Sie dies ein paar Sätze später:
Raabe ist sich durchaus bewusst, dass mit krimineller Energie die Sperre im Netz zu umgehen ist, aber es geht darum „Hemmschwellen hochzusetzen und ein Zeichen zu setzen“.
Kriminelle Energie also, soso, ich bin also in Ihren Augen kriminell, ja? Danke auch; ich setze seit Jahrzehnten – auch ich »nutze das Internet von Anfang an« (kommt immer drauf an, wie man »Anfang« definiert) – eigene Nameserver ein, die meine eigenen Adressen, u. a. eben auch die 1918er-Räume, versorgen. Das war bislang best practice, heute ist das also kriminell? Sue me.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Genauso wenig wie an einem Kiosk Kinderpornomagazine angeboten werden dürfen, darf dies im Internet geschehen.“
Da sind wir doch einmal gleicher Meinung; sowohl, daß das Internet kein rechtfreier Raum ist (und bis auf die ersten zaghaften Anfänge, vielleicht, auch nie war) und das Kinderpornomagazine nirgends angeboten werden dürften. Nur, das mag Ihnen vielleicht in all den Sitztungspausen entfallen sein: die lustigen gedruckten Paragraphen, die es schon gibt, die gelten auch für den Online-Kiosk. Ja, echt, fragen Sie doch einfach mal Ihre Justizministerin.
„Von einer Zensur kann jedenfalls keine Rede sein. Auch davon nicht, dass dieses Gesetz einer generellen Kontrolle des Staates im Internet Tür und Tor öffnet.
Zwischen »nutzen« und »verstehen« mag vielleicht ein Unterschied zu existieren; der Internetnutzer, ich bemühe extra nicht den überstrapaziertden Begriff der Internetausdrucker, mag weder eine Veränderung spüren (was Leyensche Thesen übrigens der Realitätsferne überführt, das nur am Rande) noch verstehen, warum die angesetzte Axt in Form der Vorschriften des »Zugangserschwerungsgesetzes« den Einstieg in die totale Kommunikationskontrolle darstellt: Bis zum Sündenfall Vorratsdatenspeicherung lag das ureigenste Interesse eines Anbieters in der Datenvermeidung; Logfiles fressen CPU-Zyklen und Speicherplatz, müssen von A nach B transportiert werden und fressen dort entsprechend Kommunikationsbandbreite. Außer zur Fehleranalyse, wo man vielleicht gar nicht zuviel Daten bekommen mag, möchte man diese ganzen Daten gar nicht haben. Auch die Erbringung des unscheinbaren, aber extrem wichtigen Namensauflösungsdienstes, damit die Kunden-PCs bei der Eingabe von www.bild.de möglichst schnell auch die ersten Daten von z. B. dem System mit der IP-Adresse 213.61.13.70 bekommen, dürfte sich überwiegend an wirtschaftlichen Erwägungen orientiert haben (also performante Speziallösungen, vielleicht sogar dezentralisiert, ohne Logging und ohne Eingriffsmöglichkeit von außen).
Jetzt aber bereitet die SPD, nur aufgrund des Leyenschen Wahlkampfthemas »KiPo – NO!«, über das ZugErschwG den Weg zu einer generellen, auch inhaltlichen, Kontrolle jeglicher internetbasierter Kommunikation. Jetzt zählt nicht mehr die Effizienz einer Lösung, sondern es muß die Infrastuktur so ausgelegt, teilweise umgebaut, werden, daß eine Überwachung – erst einmal – des DNS-Verkehrs möglich wird. Und es erscheint schon fraglich, inwiefern providerungebundene Nameserver von Providerkunden nach Inkrafttreten des Gesetzes überhaupt noch genutzt werden können. Denn Art. 1, §2 besagt: »(2) Für die Sperrung dürfen vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden. Die Sperrung erfolgt mindestens auf der Ebene der vollqualifizierten Domainnamen, deren Auflösung in die zugehörigen Internetprotokoll-Adressen unterbleibt.«; die Auflösung kann ein Provider nur »unterbleiben« lassen, wenn er dafür sorgt, daß nur sein entsprechend präparierter Nameserver angefragt wird — also jeglicher Verkehr auf Port 53 auf ZugErschwG-lompatible Provider-Nameserver umgeleitet wird. Das ist technisch eher immer »zumutbar«. Und damit hat der Provider schon einmal den Finger auf jeglicher Kommunikation eines Kunden — The Berlin Wall steht.
Ich werde mich auch künftig dafür einsetzen, dass dies nicht möglich wird.
Ich gehe dann doch stark davon aus, daß diese Gefahr ab September gering ist … das ist immerhin ein Lichtblick. Nicht, daß ich davon ausgehe, daß die SPD verstünde, was ihr da widerfährt.
___