Rein kommen ins BVerfG erschien utopisch, aber zumindest virtuell nah am Geschehen zu sein, diese Möglichkeit hatte ich eigentlich erwartet. Zitat PM BVerfG:
Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen.
Nunja, die teuer bezahlte öffentlich-rechtliche Infrastruktur bietet ja mit PHOENIX auch einen Dokumentations- und Nachrichtensender, der u. a., zumindest, wenn nichts unterhalteneres zu senden ist, auch mal Bundestagsdebatten, sofern sie nicht zu Protokoll gegeben geführt werden, überträgt. Heute aber, am Tag der mündlichen Verhandlung der Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung, ist Information wieder einmal weniger angesagt als eine Beckmann-Wiederholung:
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Das ZDF bringt von 11:15 bis 12:00 »Bianca – Wege zum Glück«, die ARD 10:30-12:00 »Alle meine Lieben«; wäre ja auch tragisch, die Hauptzielgruppe – wer zahlt bei Hartz-IV eigentlich die GEZ-Gebühren? – mit Information zu vergrätzen.
Liebe öffentlich-rechtlich (über-) bezahlten Intendanten: wenn es eines Beweises Eurer Überflüssigkeit und der Eurer GEZ-finanzierten Sender bedurft hatte – heute habt Ihr wieder einen geliefert!