(Blogged via flickr)
Gesehen an einem Geldautomaten in Berlin
Kamera: Nokia N900 (Brennweite 5.2mm, f/2.8)
Ein herrlicher Artikel ist in den Ruhr Nachrichten erschienen:
In der seit dem 4. Dezember gültigen Gesetzgebung sind die Straßenverhältnisse, bei denen Winterreifen Pflicht sind, genau definiert. „Die Konkretisierung bietet für einen Anwalt interessante Angriffspunkte“, sagt Romanus Schlemm, Vize-Präsident des Verbands deutscher Verkehrsrechtsanwälte. [...]
Bei einer Kontrolle ist ab sofort entscheidend, wo diese durchgeführt wird. „Würde ein Mandant auf einer geräumten Straße kontrolliert und einen Bußgeldbescheid erhalten, sähe ich beste Chancen für einen erfolgreichen Einspruch“, sagt Schlemm. Ein Dilemma, das der Polizei bewusst ist: „Theoretisch müssen wir mit der Kontrolle warten, bis der Wagen von der geräumten in eine verschneite Straße abbiegt“, sagt ein Sprecher der Polizei Köln.
Vom Detail des nicht genormten und nicht zwingend auf Winterreifen begrenzten »M+S-Symbols« ganz zu schweigen. Einmal von Profis regiert werden, nur einmal …